Es gebe nicht genug Beweise für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens, teilten Justizbeamte am Dienstag in Nizza mit. Eine Hostess hatte den heute 63-jährigen Musiker beschuldigt, sie im März 2004 auf einer Yacht in Cannes vergewaltigt zu haben. Inzwischen wurden eine Ermittlungen gegen die Frau wegen Betrugs eingeleitet.
Sie hatte zugegeben, zwei Ärzte gebeten zu haben, zwei Gutachten zurückzudatieren, mit denen sie ihre Anschuldigungen untermauern wollte. Die Staatsanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche erklärt, es gebe keinen Grund, Hallyday vor Gericht zu stellen.
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