Unter Berücksichtigung des Umstands, dass das Duzen zu seinen normalen Umgangsformen gehöre und er augenscheinlich ein gleiches Verhalten bei öffentlichen Auftritten an den Tag lege, könne das Duzen eines Polizeibeamten im Fall Bohlen nur als Unhöflichkeit ohne ehrverletzenden Inhalt zu werten sein, hieß es laut Hamburger Morgenpost (Mittwochsausgabe) in der Begründung.
Pop-Produzent Bohlen war wegen eines Parkverstoßes am 18. April 2005 in der Hamburger City mit einem Polizisten aneinander geraten und hatte den Beamten dabei geduzt, so die Zeitung weiter. Nach üblicher Rechtsprechung gilt das als Beleidigung. Laut Hamburger Morgenpost beantragte die Hamburger Staatsanwaltschaft deshalb beim Amtsgericht einen Strafbefehl.
Der Amtsrichter weigerte sich offenbar jedoch, den Strafbefehl auszustellen, weil Dieter Bohlen jeden duzt. Die Staatsanwälte beschwerten sich beim Landgericht, schreibt die Zeitung. Daraufhin entschied die Große Strafkammer: Dieter Bohlen darf Beamte duzen. Der Normalbürger hätte in einem vergleichbaren Fall laut Hamburger Morgenpost übrigens bis zu 500 Euro Strafe zahlen müssen.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.