Durch die Fotos von Diana und ihrem Freund Dodi Fayed sei die Privatsphäre des Paares verletzt worden, entschied die elfte Kammer des Berufungsgerichts in Paris, wie am Mittwoch bekannt wurde.
Dabei geht es um Bilder, die von den Fotografen am 31. August 1997 beim Verlassen des Ritz-Hotels in Paris und nach dem tödlichen Autounfall unter der Alma-Brücke geschossen wurden. Die Fotografen müssen das Urteil nach dem Richterspruch auf eigene Kosten in drei nationalen und internationalen Publikationen veröffentlichen. Höchstkostenbetrag sind dabei 2.000 Euro pro Veröffentlichung.
Als Kläger war der Vater von Fayed aufgetreten, der Unternehmer Mohammed Fayed. Die drei Fotografen waren wegen der Aufnahmen in zwei Verfahren zunächst freigesprochen worden. Der Kassationsgerichtshof hatte diese Entscheidungen 2005 aber nach einer Beschwerde Fayeds aufgehoben. Nun befand das Berufungsgericht in einem Freitag ergangenen Urteil, dass die Fotografen einen Fehler begangen hätten, verurteilte sie allerdings zu einer eher symbolischen Geldstrafe.
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