Das Hohe Gericht in London untersagte den Zeitungen The Daily Mail und The Mail on Sunday die Veröffentlichung weiterer Passagen aus dem Tagebuch des Prinzen, in dem es um das Ende der britischen Herrschaft in Hongkong ging. Ein Verbot der Veröffentlichung von Auszügen aus sieben weiteren Tagebüchern lehnte das Gericht jedoch ab.
Darüber muss in einem eigenen Prozess verhandelt werden, in dem der 57-Jährige möglicherweise zur Aussage gezwungen sein könnte. Der Kronprinz hatte den Verleger der Mail on Sunday verklagt, weil das Blatt nach seiner Ansicht mit der Veröffentlichung von Passagen aus seinem Tagebuch im November gegen sein Recht auf Vertraulichkeit und das Urheberrecht verstoßen hat.
Dabei ging es um Zitate, in denen der britische Thronfolger chinesische Regierungsvertreter bei der Rückgabe Hongkongs 1997 als grässliche alte Wachsfiguren bezeichnet hatte. Nach Angaben von Charles Anwälten wurde das Tagebuch von einer früheren Angestellten kopiert und an die Zeitung weitergegeben. Die Anwälte forderten auch die Rückgabe von sieben weiteren Tagebüchern, die ebenfalls von der Angestellten kopiert worden seien.
Der Entscheidung von Richter William Blackburne zufolge kann Charles eine Entschädigung für das bereits veröffentlichte Material über Hongkong fordern und eine gerichtliche Verfügung erwirken, um es vor weiterer Veröffentlichung zu schützen. Eine Entscheidung zu den anderen sieben Tagebüchern lehnte er ab, so lange er deren Inhalt nicht kenne. Charles Privatsekretär Michael Peat erklärte, damit sei eine kurze weitere Anhörung zu rechtlichen Aspekten nötig. Der Prinz von Wales wird nicht aussagen müssen. Kurz, ein exzellenter Ausgang des Verfahrens, hieß es in einer vom St.-James-Palast veröffentlichten Erklärung Peats.
Der Richter erklärte, es gebe allen Grund für die Annahme, dass Charles auch für die anderen sieben Tagebücher das Recht auf Vertraulichkeit in Anspruch nehmen könne. Allerdings könne es auch Umstände geben, die eine Veröffentlichung im Rahmen der Meinungsfreiheit des Beklagten rechtfertigten.
Die Mail verteidigte die Veröffentlichung mit dem Verweis auf öffentliches Interesse. Die Eintragungen zeigten die politischen Ansichten des künftigen Staatsoberhaupts. Der Prinz könne nicht das Recht in Anspruch nehmen, sich an politischer Kontroverse zu beteiligen, und zugleich der Öffentlichkeit das Recht absprechen, eben darüber informiert zu werden, sagte Lindsay Lane, ein Anwalt des Verlegers. Diese Dinge werden nicht nur in unserem Einspruch wegen des Hongkong-Tagebuchs zur Sprache kommen, sondern auch im Prozess um die anderen sieben Tagebücher. Der Richter hat zugestimmt, dass wir diese behalten sollten, sagte Lane.
Der Streit über die Tagebuchnotizen heizte auch die Debatte um die Monarchie in Großbritannien neu an.
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