Das deutsche Massenblatt hatte Anfang Mai unter der Schlagzeile Hier sucht die Kristall-Erbin die Kronjuwelen beim Finanzministereinen mit einem gepixelten Foto garnierten Artikel veröffentlicht, der die Intimsphäre des Ehepaares grob missachtet hatte.
Michael Rami, der Rechtsbeistand des Finanzministers und der Kristall-Erbin, geht davon aus, dass es in dieser Sache schon am ersten Verhandlungstermin ein Urteil geben wird. Meines Erachtens ist das spruchreif, meinte er am Dienstagabend gegenüber der APA. Der Finanzminister wird persönlich zur Verhandlung erscheinen und laut seinem Anwalt vor allem zur rechtlich mitentscheidenden Frage Stellung nehmen, ob er sich mit seiner Frau auf einer privaten oder einer öffentlich zugänglichen Terrasse befand, als das Paparazzi-Foto geschossen wurde.
In seiner Klagschrift macht Rami nach Paragraf 7 Mediengesetz die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches geltend, wofür er einen entsprechenden Schadenersatz einfordert. Daneben ist am Wiener Handelsgericht eine Zivilklage anhängig, in welcher der Bildnisschutz moniert wird.
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