Ärger im Urlaub
Bei den Flügen waren es 27 Prozent. Die Arbeiterkammer rät, sich vom Veranstalter nicht mit Gutscheinen abspeisen zu lassen. In der Frankfurter Tabelle wird festgelegt, wie viel Geld Touristen prozentuell bei verschiedenen Mängeln zurückverlangen können. Bis zu 25 Prozent bei der Unterkunft, wenn vom gebuchten Objekt abgewichen wurde, bis zu 50 Prozent wenn Schäden im Raum festgestellt wurden oder sich Ungeziefer im Hotelzimmer breit gemacht haben. Lange Wartezeiten beim Essen können bis 15 Prozent bringen. Fehlende Strandliegen und Sonnenschirme trotz Zusagen bis zu 10 Prozent. Das sind nur einige Beispiele. Die nachgewiesenen Mängel sollten dem Veranstalter vorgelegt werden.
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