Das Abgeordnetenhaus billigte am Donnerstag mit großer Mehrheit eine Gesetzesnovelle des rot-roten Senats, wonach an Werktagen die Läden rund um die Uhr öffnen dürfen. Gegen das Gesetz stimmten nur die Grünen. Danach bleiben Sonn- und Feiertage mit einigen Ausnahmen grundsätzlich geschützt. Zu den Ausnahmen gehören die vier Adventssonntage, an denen in Berlin von 13.00 bis 20.00 Uhr verkauft werden darf. Allerdings dürfen die Beschäftigten nur an zwei Adventssonntagen arbeiten.
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