Das sagte der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg am Montag in Berlin. Dafür seien die Bedingungen im Moment nicht erfolgsversprechend, da die rechtsextremistische Partei weiter durch den Verfassungsschutz beobachtet werden solle.
Das Bundesverfassungsgericht hatte beim ersten NPD-Verbotsverfahren im Jahr 2003 entschieden, dass die Beobachtung während eines Verfahrens vollständig eingestellt werden muss. Steg betonte, in der Regierung gebe es keinen Dissens darüber, dass eine politische Auseinandersetzung mit der NPD und ihren Sympathisanten erfolgen müsse. Steg bezeichnete die NPD als verfassungsfeindliche Partei, deren öffentliches Auftreten jeden Demokraten empören müsse.
Auch Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) ist gegen die Neuauflage eines NPD-Verbotsverfahrens. Sein Sprecher Stefan Giffeler erklärte, Müntefering rate zu Vorsicht. Er habe darauf verwiesen, dass zunächst viele Fragen zu klären seien. Ein formales Prüfverfahren der Bundesregierung habe der SPD-Politiker nicht in Aussicht gestellt, sagte Giffeler und wies damit anders lautende Meldungen zurück.
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