Wir fassen das ins Auge, da kein kontrollierter Vollzug des Angeklagten zu erwarten ist, sagte der Opferjurist Thomas Kämmer, der der Familie beisteht, am Montag. Für zwei Länder seien die Einbürgerungsunterlagen bestellt worden.
Mario M. hatte gestanden, Stephanie Anfang des Jahres entführt und fünf Wochen lang sexuell missbraucht zu haben. Der Prozess wird am 21. November fortgesetzt. Am Samstag hatte der 36 Jahre alte vorbestrafte Sexualtäter in der Haft einen kritischen Gesundheitszustand durch zu schnelle Atmung simuliert. Zuvor war er am Mittwoch vergangener Woche seinen beiden Bewachern bei einem Hofgang entwischt und hatte mehr als 20 Stunden auf dem Dach der Dresdner Justizvollzugsanstalt gesessen.
Für das Mädchen habe auch bei dem neuerlichen Vorfall objektiv keine Gefährdung bestanden, sagte der Sprecher des Justizministeriums, Martin Marx. Falls objektiv je eine Gefährdung durch den Gefangenen eintreten sollte, wird die Familie und ihr Anwalt unverzüglich informiert und geschützt.
Nach der Kletteraktion des Angeklagten auf das Dach der Haftanstalt am vergangenen Mittwoch seien die Sicherheitsvorkehrungen noch weiter erhöht worden. Die Sicherheitsstandards sind grundsätzlich nicht mehr zu überbieten, sagte Marx. Nun sei auch der Hofgang gestrichen. Dazu sitze der 36-jährige Straftäter jetzt in einer speziellen Sicherheitszelle. Nach dem Vorfall vom Wochenende werde die Zelle von Justizbeamten, die davor postiert sind, regelmäßig durch ein Guckloch beobachtet. Jeder Winkel des Raumes könne überwacht werden. Alles Auffällige, was Mario M. tut, wird bemerkt, sagte Marx.
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