Fünf Mitglieder des Oberhauses, der obersten rechtlichen Instanz im Königreich, müssen darüber entscheiden, ob das Boulevard-Magazin Hello! mit dem Abdruck von nicht-autorisierten Fotos von der Traumhochzeit im New Yorker Plaza Hotel im November 2000 gegen geltendes Recht verstoßen hatte. Die Zeitschrift nahm die Bilder heimlich auf. Die Exklusivrechte hatte der Konkurrent OK! für eine Million Pfund (rund 1,47 Million Euro) erworben.
Falls die Lord-Richter den Klägern, neben Zeta Jones und Douglas auch Ok!, recht gäben, wäre das Experten zufolge eine bahnbrechende Neuerung im britischen Rechtssystem, das bisher keinen Schutz der Rechte am eigenen Bild kennt. Ein erstes Urteil, das den Klägern ein Schmerzensgeld von zwei Millionen Pfund zuerkannt hatte, war im Mai 2005 von einem Berufungsgericht wieder einkassiert worden.
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