Ein Verbraucher kann nur dann die Steuern für Wein oder Zigaretten in seinem Heimatland umgehen, wenn die Produkte aus dem Ausland für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind und von ihm selbst transportiert werden. Das urteilten die EU-Richter am Donnerstag in Luxemburg.
Hoffnungen von Verbrauchern in Hochsteuerländern wie Großbritannien, schon zu Weihnachten per Internet billig in anderen EU-Ländern einkaufen zu können, erfüllten sich damit nicht.
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