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Prozess im Schwurgerichtssaal

Wegen dem erwarteten Publikums- und Medieninteresses wird am kommenden Donnerstag der Kokain-Prozess gegen Rainhard Fendrich im Großen Schwurgerichtssaal stattfinden.

Richter Walter Stockhammer hat den größten Saal im Wiener Straflandesgericht reservieren lassen, da er mit einem beachtlichen Medienandrang und regem Publikumsinteresse rechnet. Fendrich wird vorgeworfen, seit 15 Jahren Kokain für den Eigenkonsum bezogen und außerdem seit dem Jahr 2002 etwa 20 bis 30 Mal gemeinsam mit einem Wiener Promi-Schneider konsumiert zu haben, was die Anklagebehörde als Weitergabe qualifiziert.

Im Fall eines Schuldspruchs drohen Fendrich nach Paragraf 27 Suchtmittelgesetz (SMG) bis zu sechs Monate Haft. In der elfseitigen Anklageschrift ist die angejahrte Austropop-Ikone allerdings nur eine Randfigur: In erster Linie setzt sich Staatsanwalt Michael Leitner mit jenen beiden Männern – einem 61-jährigen Angestellten und einem 59-jährigen Geschäftsmann – auseinander, die Fendrich mit Kokain versorgt haben sollen. Von dem 61-Jährigen soll Fendrich zudem eine gefälschte Rolex erworben haben.

Fendrich hatte am 4. April vor der Polizei ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er gab dabei unter anderem sinngemäß an, der 61-Jährige hätte sich mit dem Erlös der von ihm getätigten Kokainankäufe einen Ferrari kaufen können. Im gerichtlichen Vorverfahren entschlug sich der Austropop-Barde dann der Aussage, einerseits um sich nicht selbst zu belasten, andererseits aus Angst. „Fendrich hat in seinem Anwesen auf Mallorca mehrfach Drohanrufe erhalten“, so sein Rechtsbeistand Manfred Ainedter.

Der Anwalt ist überzeugt, dass gegen den Barden nur deswegen Anklage erhoben worden ist, um die beiden Dealer überführen zu können. Als Zeuge hätte er sich weiter entschlagen können, die Angaben vor der Polizei hätten laut Strafprozessordnung nicht herangezogen werden dürfen: „Es handelt sich bei der Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft um eine glatte Umgehung des Entschlagungsrechts. Einziger Sinn und Zweck der Anklage gegen Fendrich ist es, gegen die beiden anderen Männer vorgehen zu können.“

Der Staatsanwalt hält demgegenüber die Verurteilung des Sängers für notwendig, da dieser das Kokain nicht ausschließlich zum Eigenbedarf erworben habe. „Eine vorläufige Zurücklegung der Anzeige scheidet jedenfalls aus, da diese kumulativ voraussetzt, dass die Schuld nicht schwer und die Zurücklegung nicht weniger als eine Verurteilung geeignet erscheint, den Angezeigten von solchen strafbaren Handlungen abzuhalten. Angesichts der zahlreichen und sich über einen Tatzeitraum von mehreren Jahren erstreckenden Weitergabe von Kokain kann nicht (…) von einer ’nicht schweren Schuld’ gesprochen werden“, heißt es in der Anklageschrift.

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