Die EU-Kommission, die damit bereits zum zweiten Mal mit ihrem Versuch diese aufzuheben, gescheitert ist, hat bereits angedeutet, einen neuen Anlauf dagegen nehmen zu wollen. Auch eine Anfechtung beim Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sei nicht ausgeschlossen, aber unwahrscheinlich, hieß es.
Landwirtschafts- und Umweltminister Josef Pröll (V) gab sich nach dem Votum zuversichtlich, dass die Verbote nun halten werden und riet der EU-Kommission davon ab, noch einen Versuch zu starten, den Österreichern Gentechnik aufzuzwingen. Die Kommission hat es zwei Mal versucht und zwei Mal verloren. Ich halte nichts davon, dass sie es jetzt ein drittes Mal versucht. Die Brüsseler Behörde sollte vielmehr die ungelösten Probleme mit Gentechnik etwa bei der WTO oder bei den EU-weiten Koexistenz-Regeln für das Nebeneinander von konventionellem und Anbau von genveränderten Organismen (GVO) angehen.
Die Entscheidung, ob die Importverbote halten, war den ganzen Tag unsicher gewesen. Zwar hatten Deutschland und Spanien klar ihre Unterstützung für Österreichs signalisiert. Frankreich meldete aber Probleme mit einer Erklärung der Minister zur Entscheidung an, die als Schutzschild für eine eventuelle Anfechtung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) dienen soll. Eine Arbeitsgruppe arbeitete bis zum späten Nachmittag an dem Kompromisstext.
In der Erklärung wird nun auf die notwendige Neuzulassung der beiden Gen-Maissorten von Monsanto (MON810) und Bayer Cropscience (T25) 2007 verwiesen, das Wort Risikobewertung wurde aber gestrichen. Frankreich ist neben Spanien eines der fünf EU-Länder das MON810 kommerziell anbaut.
Die EU-Kommission prüft nun ob sie mit dem gleichen bzw. einem veränderten Vorschlag wieder kommen oder überhaupt ein neues Zulassungsverfahren vorschlagen wird. Eine Anfechtung der heutigen Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) sei zwar unwahrscheinlich, aber nicht völlig ausgeschlossen, hieß es aus der Brüsseler Behörde.
Man werde sich die Begründung der Minister-Entscheidung genau ansehen müssen, so ein Kommissions-Experte. Österreich habe unter anderem mit den sehr schmalen Tälern argumentiert, die ein Nebeneinander von genveränderten und konventionellen Saaten extrem erschwerten. Gleichzeitig müsse aber die große Mehrheit und die Emotionsgeladenheit der bei dem Thema berücksichtigt werden.
20 Mitgliedstaaten haben gegen die Aufhebung gestimmt, nur vier Länder – Großbritannien, Niederlande, Tschechien, Schweden dafür, Ratsvorsitzland Finnland hat sich der Stimme enthalten.
Die Kommission wird nach Ansicht der Experten voraussichtlich wieder die EU-Lebensmittelagentur EFSA mit dem Thema befassen. Diese hatte im Frühling die wissenschaftlichen Argumente Österreich für nicht stichhaltig erklärt. Die EU-Kommission hat daraufhin Anfang Oktober beschlossen, die Einfuhrverbote neuerlich den Umweltministern zur Entscheidung vorzulegen.
Der erste Versuch der Kommission für eine Aufhebung, war am 24. Juni 2005 abgewehrt worden. Neben Österreich waren damals auch Deutschland, Frankreich, Griechenland und Luxemburg im Visier der Kommission. Deren Einfuhrstopps sind mittlerweile aber obsolet, weil sie, ebenso wie das österreichische Verbot für Bt176, Produkte betreffen, die nicht mehr auf dem Markt sind. Ungarn hat jüngst ebenfalls ein Importverbot gegen den Insektengift-produzierenden MON810 erlassen, das allerdings erst beim nächsten Treffen der Umweltminister im Februar auf der Tagesordnung stehen wird.
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