DK: Nicht-Auslieferung von SS-Mann
Neben der Politik äußerten sich auch Widerstandskämpfer enttäuscht darüber, dass die Erschießung eines Journalisten 1943 in Kopenhagen als Totschlag und damit als verjährt eingestuft wurde.
Das ist ein trauriger Schlag gegen alle, die in der Widerstandsbewegung für ein freies Dänemark gekämpft haben, sagte der Vorsitzende des Verbandes Aktive Widerstandskämpfer, Frede Klitgard.
Kam, ein gebürtiger Däne und seit 1956 als deutscher Staatsbürger in Kempten ansässig, hat seine Mitwirkung an der Tötung des Journalisten und Widerstandskämpfers Carl Henrik Clemmensen nicht bestritten. Er stuft die Tat aber als Notwehr ein. Die größte dänische Boulevardzeitung Ekstra Bladet meinte zur Abweisung des dänischen Auslieferungsantrages: Dass ausgerechnet die Deutschen einen Nazi-Verbrecher schützen, wirkt besonders grotesk angesichts der Tatsache, dass sie sich gerade erst eifrig für ein Verbot des Hakenkreuzes im gesamten EU-Raum stark gemacht haben.
Die dänische Justizministerin Lene Espersen hatte schon am Vortag erklärt, sie hätte sich einen anderen Ausgang gewünscht, respektiere aber die Entscheidung der deutschen Justiz. Kam war im September 2006 wegen des Kopenhagener Auslieferungsantrages drei Wochen in Haft. 2005 war bereits ein Auslieferungsbegehren abgelehnt worden, weil Kam damals als deutscher Staatsbürger nicht ausgeliefert werden konnte. Danach änderte sich diese Rechtslage durch Anpassung der deutschen Regeln an EU-Bestimmungen jedoch.
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