F: Kongress zu Verfassungsänderungen
Die Sitzung findet im Schloss von Versailles statt. Die Verfassungsreform sieht vor, dass französische Präsidenten im Amt nicht von der Justiz verfolgt und nicht einmal als Zeugen vernommen werden können.
Jedoch kann das Parlament Staatsoberhäupter bei schweren Verfehlungen gegen ihre Amtspflichten mit Zwei-Drittel-Mehrheit abberufen. Neben dem Amtsenthebungsverfahren soll der Kongress auch dem Verbot der Todesstrafe Verfassungsrang geben und Wahlrechts- Änderungen für Frankreichs autonomes Überseegebiet Neukaledonien beschließen.
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