F: Adoptionsverbot für Lesben
In zwei am Dienstag verkündeten Musterurteilen erklärte der Pariser Kassationshof, derartige Adoptionen liefen dem höherrangigen Interesse des Kindes zuwider. Lebensgefährtinnen biologischer Mütter dürfen demnach deren Kinder nicht adoptieren; auch die bei lesbischen Paaren mit Kindern gängige Teilung des Elternrechts wurde höchstrichterlich für ungültig erklärt.
Die Anwältin eines betroffenen Paares, Caroline Mécary, forderte den Gesetzgeber zum Eingreifen auf. Derzeit würden in Frankreich mehr als 100.000 Kinder von gleichgeschlechtlichen Paaren großgezogen, erklärte Mécary; sie alle genössen nicht denselben Rechtsschutz wie andere Kinder.
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