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AK gewinnt gegen Mobilkom

Im Rechtsstreit mit der Mobilkom Austria wegen von gesetz- und sittenwidrigen Klauseln bezüglich der Taktabrechnung in deren Verträgern, hat die AK Vorarlberg einen ersten Erfolg erzielt.

Das Handelsgericht in Wien gab dem Verein für Konsumenteninformation – er brachte die Klage der AK Vorarlberg ein – Recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

AK-Direktor Rainer Keckeis: „Auch wenn damit zu rechnen ist, dass die Mobilkom Berufung einlegen wird, ist die Entscheidung ein wichtiges Indiz für die Notwendigkeit der Klage.“

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