Das Berliner Landgericht erklärte am Dienstag einen früheren Managementvertrag für nichtig, weil er der Künstlerin zu geringe Gestaltungsmöglichkeiten gewährt habe. Die Managerin habe allerdings erhebliche Leistungen für Catterfeld erbracht, sagte der Vorsitzende Richter der 15. Zivilkammer. Es müsse geregelt werden, wie dies abzurechnen ist.
Catterfeld hatte im Juni 2005 den Vertrag mit ihrer damaligen Managerin vorzeitig gekündigt. Daraufhin forderte die Agentin Provisionszahlungen in Höhe von 118.000 Euro, die ihr noch zustünden. Da die Sängerin eine Zahlung ablehnte, zog die Agentin vor Gericht und erhöhte ihre Forderung auf 500.000 Euro. Bei der Verhandlung vor dem Berliner Landgericht im vergangenen Februar erklärte sich Catterfeld über ihre Anwälte bereit, 100.000 Euro zu zahlen. Das Gericht schlug beiden Seiten vor, sich auf 300.000 Euro zu einigen. Der Vergleich kam jedoch nicht zu Stande.
Die aus Erfurt stammende Catterfeld wurde durch die TV-Serie Gute Zeiten Schlechte Zeiten bekannt, in der sie von 2001 bis 2004 mitspielte. 2003 gelang ihr als Sängerin (Für Dich) der Durchbruch.
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