Die Betroffenen hätten auf Einsprüche gegen die Anklageschrift verzichtet. In wenigen Tagen wird feststehen, welcher Richter den Prozess leiten wird. Mit der Hauptverhandlung sei noch im Sommer zu rechnen, so Gneist.
Die Staatsanwaltschaft legt dem früheren Generalkonsul in Budapest und einem weiteren ehemaligen Konsulatsmitarbeiter Missbrauch der Amtsgewalt und Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Last. Der Strafrahmen beträgt bis zu fünf Jahre Haft. Mitangeklagt sind zwei Unternehmer und drei mutmaßliche Schlepper, die das Funktionieren des Netzwerkes garantiert haben sollen.
Die Unternehmer sollen mit fingierten Einladungen vor allem die illegale Einreise von serbischen und moldawischen Staatsbürgern nach Österreich und damit das Überwinden der Schengen-Grenze ermöglicht haben. Im Wissen um die getürkten Papiere sollen die damaligen Außenamts-Mitarbeiter den Betreffenden Visa ausgestellt und damit die Republik in ihrem Recht auf Vornahme ordnungsgemäßer Amtsgeschäfte geschädigt haben.
In der Anklage ist von einigen tausend Fällen die Rede. Für die unrechtmäßig ausgestellten Visa sollen der Generalkonsul und sein mutmaßlicher Komplize 70 Euro pro Kopf bzw. der Einfachheit halber gleich Pauschalsätze in Rechnung gestellt haben.
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