Österreich bekommt zwei EURO-Gesetze
So soll eine Meldepflicht für bekannte Randalierer installiert und der Exekutive die Möglichkeit geboten werden, schon bei vermeintlich harmloseren Schubsereien Festnahmen vollziehen zu können. Diese Maßnahmen werden zwar aus Anlass der EURO eingeführt, sollen künftig aber bei allen sportlichen Großveranstaltungen gelten.
Bereits in Begutachtung ist die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz, die noch vor dem Sommer das Parlament passieren könnte. Darin vorgesehen ist eine Meldepflicht, in deren Rahmen bekannte Randalierer eine polizeiliche Belehrung über sich ergehen lassen müssen. Folgt man der Einladung nicht, sind Geldstrafen die Folge, im Extremfall ist auch eine Vorführung möglich.
Die Betroffenen sind Personen, die im Zusammenhang mit einer nicht länger als zwei Jahre zurückliegenden Sportgroßveranstaltung unter Anwendung von Gewalt einen gefährlichen Angriff gegen Leben, Gesundheit oder fremdes Eigentum begangen oder gegen ein Betretungsverbot verstoßen haben. Zusätzlich muss eine Prognose vorliegen, dass beim vormaligen Randalierer auch bei einer künftigen Sportveranstaltung ein Wohlverhalten nicht wahrscheinlich ist.
Diesen potenziellen Unruhestiftern kann dann per Bescheid die Verpflichtung auferlegt werden, in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung bei der Sicherheitsbehörde oder einem Polizeikommando persönlich zu erscheinen. Dort muss eine Belehrung über rechtskonformes Verhalten vorgenommen werden. Mit dieser Methode soll verhindert werden, dass die möglichen Randalierer überhaupt beim Stadion erscheinen.
Wer nicht durch Krankheit oder sonstige begründete Hindernisse vom Erscheinen abgehalten ist, hat der Verpflichtung Folge zu leisten und kann zur Erfüllung der Meldeauflage vorgeführt werden, wenn dies per Bescheid angedroht ist. Wer der Meldepflicht nicht nachkommt oder die amtliche Belehrung behindert oder stört, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von bis zu 360 Euro zu pönalisieren. Im Wiederholungsfall droht eine Geldstrafe von bis zu 1.500 Euro, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen.
Noch nicht fertig ist der Gesetzesentwurf des Justizministeriums, der einen rascheren Zugriff der Polizei ermöglichen soll. Der entsprechende Begutachtungsentwurf soll aber noch rechtzeitig vor dem Sommer kommen.
Bezüglich der befürchteten Raufereien wird nach Angaben der Justizministerin höchstwahrscheinlich ein eigener Straftatbestand geschaffen, der nicht auf Körperverletzungen sondern auf die Gefährlichkeit von Raufereien im Kontext großer Sport-Veranstaltungen abzielt. Dieser wird es der Polizei ermöglichen, auch dann zuzugreifen, wenn noch keine Körperverletzung vorliegt. Das meint etwa Schubsereien rivalisierender Fußball-Fans.
Bei Hooligans, deren Gerichtsverfahren noch läuft, soll die Sanktionsmöglichkeit eines Betretungsverbots geschaffen werden. So könnte bei Verurteilungen verfügt werden, dass neben der sonstigen Strafe oder alternativ zu ihr eine Auflage erteilt wird, sich generell von Stadien fern zu halten. Betroffen davon könnten Personen sein, die wegen Hooliganismus – also beispielsweise Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen rund um Sportevents – vor Gericht stehen.
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