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Paul McCartney muss nicht vor Gericht

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen Paul McCartney wegen angeblichen Betrugs bei einem Vaterschaftstest eingestellt.

Eine 46 Jahre alte Berlinerin hatte behauptet, die Tochter des heute 64 Jahre alten Ex-Beatles zu sein. Nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung hatte sie ihm vorgeworfen, vor 23 Jahren einen Doppelgänger zum Vaterschaftstest geschickt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft teilte am Donnerstag mit, die Auswertung der Akte von 1984 habe ergeben, dass die „behauptete Straftat in diesem Zusammenhang – selbst wenn es sie gegeben hätte – heute verjährt wäre“. „Weiteren Ermittlungen steht somit das Prozesshindernis der Verjährung entgegen.“ Die 46-jährige Altenpflegerin hatte nach dem Zeitungsbericht erklärt, dass ihre Mutter zwischen 1959 und 1962 eine Affäre mit McCartney gehabt hatte.

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