Gesetz hat alle Erwartungen übertroffen
Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet für die ersten elf Monate knapp 2.000 Fälle, in denen wegen andauernder unerwünschter Belästigung bzw. Nachstellung – sei es durch Anrufe, SMS, Auflauern oder Verfolgung – Anzeige erstattet wurde.
63 Anzeigen waren es im Juli 2006, bis Dezember stieg diese Zahl jeden Monat an. Seither hat sie sich bei ungefähr 200 pro Monat eingependelt. Die Opfer: Frauen nach der Trennung oder Scheidung, die unerreichbare Angebete, der Leiter der Wiener Universitätszahnklinik, die halbwüchsige Nachbarstochter.
Nach Angaben des Vereins Autonome Frauenhäuser sind 90 Prozent von Stalking-Opfer Frauen und 80 Prozent der Täter Männer. Ausnahmen bestätigen die sprichwörtliche Regel: zum Beispiel eine Kärntnerin, der 11.000 Anrufe binnen eines halben Jahres vorgeworfen werden. Die 37 Jahre alte Frau soll ihre Opfer, darunter Kinder, beschimpft, bedroht und sexuell belästigt haben.
Die Folgen von Stalking (englisch, anpirschen) für die Opfer: Durch die Beeinträchtigung des persönlichen Lebensbereichs kann es zu Schlafstörungen, Angstzuständen, Panikattacken und Depressionen kommen. Tätern droht bis zu einem Jahr Haft. Bis jetzt gab es ungefähr 150 Verurteilungen. Der allererste Stalking-Prozess Österreichs begann bereits am 23. August vergangenen Jahres in Innsbruck, angeklagt war ein 42-Jähriger, der seiner Ex-Lebensgefährtin immer wieder nachstellte und drohte. Der Mann wurde zu neun Monate teilbedingt verurteilt.
Mit sechs Wochen bedingt kam in Wien ein Student davon, der den Zahnklinik-Chef und dessen Sekretärin monatelang durch Krawall vor seinem Büro genervt hatte. 2.400 Euro Geldbuße im Rahmen einer Diversion musste ein 53-jähriger Polizeibeamter zahlen, der sich in eine jüngere Verkäuferin verliebt hatte, ihr immer wieder auflauerte und sie mit Anrufen und SMS bombardierte. Ein hartnäckiger Verehrer, der jahrelang eine Schaffnerin verfolgt hatte, wurde im Gerichtssaal verhaftet.
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