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Paparazzi müssen nicht aussagen

Im Londoner Untersuchungsverfahren zum Tod von Prinzessin Diana sind die an der damaligen Verfolgungsfahrt beteiligten französischen Paparazzi nicht zur Aussage verpflichtet.

Bis zum Ende der vergangenen Woche habe er den Eindruck gehabt, dass die französischen Augenzeugen von Paris aufgefordert wurden, an den Anhörungen teilzunehmen, sagte der Vorsitzende Richter Scott Baker am Mittwoch.

„Es scheint aber eine Veränderung in der Haltung der französischen Behörden zu geben“, fügte Baker hinzu. „Auf sehr hohem Niveau“ sei nun festgelegt worden, dass in dem Londoner Verfahren nur das zur Sprache kommen könne, „wozu die Franzosen bereit sind“.

In den Londoner Anhörungen waren bereits mehrere Fotografen per Video-Schaltung aus Paris gehört worden. Das voraussichtlich sechs Monate andauernde Untersuchungsverfahren in London war am 2. Oktober eröffnet worden und soll Licht in die ungeklärten Umstände des Todes von Diana und ihrem Geliebten Dodi Fayed am 30. Oktober 1997 in Paris bringen. Es handelt sich nicht um einen Prozess, da es weder Angeklagte noch eine Verurteilung gibt. Der Anwalt der Familie Fayed, Michael Mansfield, warf den französischen Behörden „Trickserei“ vor und forderte, der britische Justizminister Jack Straw müsse sich einschalten.

Nach jahrelangen Ermittlungen waren die britische und die französische Polizei zu dem Schluss gekommen, dass die damals 36-jährige geschiedene Frau von Thronfolger Prinz Charles und ihr Lebensgefährte bei einem „tragischen“ Unfall ums Leben kamen. Demnach hatte ihr unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss stehender Fahrer Henri Paul den Wagen in Paris auf der Flucht vor Pressefotografen gegen einen Tunnelpfeiler gelenkt. Dodis Vater Mohammed Fayed beharrt dagegen auf seiner These, das Paar sei einem Mordkomplott des Buckingham-Palastes oder der britischen Geheimnisdienste zum Opfer gefallen. Damit habe verhindert werden sollen, dass Diana einen Muslim heirate.

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