Das Geld stammte aus deren Sparschweinen. Die Beschuldigte hatte die Tat bis zuletzt bestritten.
Ein Vater hatte die Betrügerin in die Falle gelockt. Er hatte seine Nachbarin mit zwei Kindersparschweinen, in denen genau abgezählte Geldbeträge lagen, in das Geldinstitut geschickt. Dort waren die Behälter unter Zeugen der Kassierin übergeben worden. Die Summen, die diese dann den Kindern gutschrieb, lagen jeweils um genau 15 Euro unter der vorher abgezählten Summe. Bei einem zweiten Fall soll die Verurteilte ebenso gehandelt haben.
In ihrem Schlusswort beteuerte die 45-Jährige unter Tränen, niemals Geld aus Sparschweinen von Kindern veruntreut zu haben. Das Geständnis habe sie unter Druck abgelegt und später widerrufen. Das Gericht sah aber durch die Beweisführung keine vernünftigen Gründe, an ihrer Schuld zu zweifeln.
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