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Vier Jahre Haft wegen Wiederbetätigung

Der frühere freiheitliche Wiener Bezirksrat Wolfgang F. ist am Montagabend im Wiener Straflandesgericht wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung im Sinne des Paragrafen 3 h Verbotsgesetz zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.

Darüber hinaus wurden dem 56-Jährigen zwei “offene” bedingte Freiheitsstrafen aus den beiden vorangegangenen Strafverfahren widerrufen, so dass er bei Rechtskraft des nunmehrigen Urteils insgesamt sechs Jahre und fünf Monate zu verbüßen hätte.

Nach der Urteilsverkündung spielten sich im Verhandlungssaal dramatische Szenen ab. Während Richterin Martina Spreitzer-Kropiunik dem Ex-Politiker die Rechtsmittel erteilen wollte, sackte dieser zusammen. Seine Ehefrau und zwei Sicherheitskräfte eilten ihm zu Hilfe. “Ein Kreislaufzusammenbruch”, murmelte der sichtlich gezeichnete Wolfgang F., ehe er zu Boden sank.

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