Dieses gestattet eine Überschreitung der Lärmgrenzen während derartiger Großveranstaltungen, und zwar in der Zeit von 6.00 bis 24.00 Uhr.
Im entsprechenden, der APA vorliegenden Abänderungsantrag der SPÖ heißt es dazu: “Die Regelungen des Wiener Veranstaltungsgesetzes betreffend Lärmschutz müssen auf die Besonderheiten von Großveranstaltungen, wie die bevorstehende Fußball-Europameisterschaft, ausgerichtet werden, um eine reibungslose Durchführung zu ermöglichen.”
Die Überschreitung der Immissionsgrenzwerte ist in Zukunft zulässig, wenn an einer Veranstaltung im Freien mehr als 100.000 Personen teilnehmen können oder wenn sie “aufgrund von Vereinbarungen mit internationalen Organisationen (z. B. Welt- und Europameisterschaften) stattfinden”. Damit fällt etwa die EURO-Fanmeile in der Innenstadt klar in diese Kategorie.
Ein bisschen lauter durfte es bei Events auch bisher schon werden, aber nur an ganz wenigen Tagen im Jahr. Außerdem musste dies von der Behörde im Einzelfall geprüft werden. Diese Beschränkungen fallen bei den genannten Event-Kategorien nun weg. Die Veranstalter müssen jedoch einen Zeitplan vorlegen und gewährleisten, dass der Anrainerschutz grundsätzlich gewährleistet ist, hieß es im Rathaus.
Die in Wien geltenden regulären Lärmgrenzwerte beginnen bei 30 Dezibel (in der Nacht vor Krankenhäusern). Sie reichen bis 65 Dezibel, die tagsüber in Industriegebieten erlaubt sind.
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