Die Funkregulierungsbehörde FCC erklärte, es seien zahlreiche Beschwerden wegen des “obszönen Materials” in einer 2003 ausgestrahlten Episode von “NYPD Blue” eingegangen. In den Zeitzonen im Westen der USA sei diese vor 22.00 Uhr Ortszeit ausgestrahlt worden, ein Verstoß gegen den Jugendschutz. Der betroffene Sender ABC kündigte Einspruch an.
Die FCC ist für die Regulierung des terrestrischen Fernsehens und Hörfunks zuständig, jedoch nicht für Satelliten- oder Kabelfernsehen, DVDs oder Kinofilme. Die amerikanischen Medienkonzerne werfen der Bundesbehörde vor, eine erzkonservative Weltsicht zu vertreten und drakonische Strafen zu verhängen.
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