“Klar ist, dass es theoretisch in Richtung Amtshaftung gehen kann”, sagte Ganzger am Mittwoch zur APA. “Wenn alle Erhebungen da sind, wird man prüfen ob ein Amtshaftungsanspruch da ist.” Gibt es diesen, werde man ihn geltend machen.
Der Hinweis des Polizeiführers sei unglaublich konkret, urteilte der Anwalt. Es handle sich um eine sachlich versierte und begründete Anzeige, in der Fakten geschildert werden, die zum Täterprofil passen. “Der Polizeibeamte hat wie aus dem Lehrbuch die wichtigsten Merkmale geschildert”, erklärte Ganzger. Die Rede sei unter anderem von einem “Eigenbrötler”, der in einem elektronisch voll abgesichertem Haus lebe.
Diese Informationen seien offenbar bei der Gendarmerie in Strasshof abgegeben worden, dürften von dort in die Kriminalabteilung weitergeleitet worden sein, wo sie versickert sein sollen. “Das ist sagenhaft”, so Ganzger. “Wenn dort nichts getan wurde wegen des konkreten Hinweises eines Polizisten, dann stellt sich schon die Frage der rechtlichen Verantwortung.”
“Natascha Kampusch ist natürlich sehr betroffen, dieser Fehler hat ihr vielleicht acht Jahre Freiheit gekostet – von den Auswirkungen her natürlich eine Tragödie”, meinte der Rechtsvertreter. Vor dem rechtlichen Aspekt sei es daher zunächst das wichtigste für sie das ganze psychisch zu verkraften. Das Mindeste sei nun eine lückenlose und möglichst rasche Aufklärung, forderte er.
Natürlich sei es auch bedeutend, dass der Hinweis offenbar schon seit eineinhalb Jahren im Ministerium bekanntgewesen sei und dort versucht wurde diesen zu vertuschen, erklärte er. Natascha Kampusch sei davon allerdings nicht so sehr betroffen, da sie sich zu diesem Zeitpunkt bereits in Freiheit befunden habe.
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