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Innenministerium: BIA von Ermittlungstätigkeit abgezogen

Die Überprüfung von möglichen amtsmissbräuchlichen Vorgängen im Kabinett der früheren Innenministerin Liese Prokop (VP) ist ab sofort nicht mehr Aufgabe des Büros für Interne Angelegenheiten (BIA).
BIA-Abzug erregt die ÖVP

Die als eigene Dienststelle im Innenressort angesiedelten “Korruptionsjäger” sind auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Wien von der Ermittlungstätigkeit in der Causa Haidinger abgezogen worden.

Neben verfassungsrechtlichen Bedenken war dafür vor allem eine jedenfalls optische “Schieflage” ausschlaggebend, wie der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Werner Pleischl, im Gespräch mit der APA erläuterte. “Nachdem die Vorwürfe frühere Mitarbeiter des Innenministeriums betreffen, soll nicht der Eindruck erweckt werden, dass das Innenministerium in dieser Sache gegen sich selbst ermittelt”, sagte Pleischl am Freitag. Der Justiz liege “nicht nur an einer qualitativ guten, sondern vor allem an einer offensichtlich unabhängigen Untersuchung”.

Pürstl soll neue Einheit benennen

Der Leiter der Staatsanwaltschaft Wien, Otto Schneider, ist bereits mit dem formalen Ersuchen an den Wiener Polizeipräsidenten Gerhard Pürstl herangetreten, eine Diensteinheit zu benennen, die in der Causa Haidinger die Aufgaben der BIA übernehmen könnte. Die Justiz geht davon aus, dass noch am Wochenende entschieden wird, an welche Polizeieinheit die Staatsanwaltschaft zukünftig ihre Anordnungen zu richten hat, die gemäß der Strafprozessordnung (StPO) bei den Erhebungen nötig sind, die der ehemalige Bundeskriminalamtschef mit seinen Aussagen im parlamentarischen Innenausschuss und vor Staatsanwalt Peter Gildemeister ausgelöst hat.

Haidinger hatte unter anderem behauptet, ranghohe Kabinettsmitglieder hätten ihn per Weisung dazu bringen wollen, Unterlagen der “Sonderkommission BAWAG” dem ÖVP-Klub zuzuleiten, und sofort Bericht zu erstatten, sollten sich Geldflüsse von der BAWAG bzw. dem ÖGB an die SPÖ nachweisen lassen. Außerdem habe man ihm nahe gelegt, mögliche Versäumnisse bei der Suche nach der entführten Natascha Kampusch nicht publik zu machen, um vor den Nationalratswahlen 2006 keinen “Polizeiskandal” zu verursachen.

Haidinger hatte erklärt, man habe ihn per Weisung dazu bringen wollen, Unterlagen der “Sonderkommission BAWAG” dem ÖVP-Klub zuzuleiten, und sofort Bericht zu erstatten, sollten sich Geldflüsse von der BAWAG bzw. dem ÖGB an die SPÖ nachweisen lassen. Außerdem habe man ihm nahe gelegt, Ermittlungsfehler bzw. “Schlampigkeiten” in der Sache Kampusch nicht publik zu machen, um vor den Nationalratswahlen 2006 keinen “Polizeiskandal” zu verursachen.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Die verfassungsrechtlichen Bedenken, die nach Ansicht der Oberstaatsanwaltschaft Wien gegen eine weitere Befassung des Büros für Interne Angelegenheiten (BIA) mit der Causa Haidinger sprechen, legte Behördenleiter Werner Pleischl wie folgt dar: “Die BIA ist keine eigene Behörde, sondern im Bundesministerium für Inneres angesiedelt”. Damit wären Anordnungen der Staatsanwaltschaft an das BIA jedenfalls mittelbar dem Innenminister zurechenbar.

Rechtlich ist eine derartige Vorgangsweise nach Einschätzung der Oberstaatsanwaltschaft nicht gedeckt. “Die Staatsanwaltschaft kann einem obersten Organ keine Anordnungen erteilen”, meinte Pleischl.

Die Entscheidung, wer an Stelle der BIA in der Causa Haidinger zukünftig die Polizeiarbeit leistet und mit der Anklagebehörde kooperiert, “ist letzten Endes wohl Sache des Innenministeriums”, sagte Pleischl. Er gehe davon aus, dass der von der Justiz als örtlich zuständiges Organ angesprochene Wiener Polizeipräsident “darüber Einvernehmen mit den Vorgesetzten herstellen wird”.

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