Es sei “unglaublich, dass ein bereits getilgtes Vergehen nach außen getragen” werde, sagte Platter am Mittwoch vor dem Ministerrat.
Das Justizministerium teilte unterdessen mit, dass die Staatsanwaltschaft Wien am Mittwoch Ermittlungen gegen unbekannte Täter wegen des Vorwurfs einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung eingeleitet hat. Die Gesetzeslage sei eindeutig: “Niemand darf für eine bereits getilgte strafbare Handlung öffentlich an den Pranger gestellt werden”, stellte das Justizministerium in einer Aussendung klar. Der Mitarbeiter, der vor Jahren zu einer bedingten Geldstrafe wegen versuchten Betrugs verurteilt worden war, war in Medienberichten namentlich genannt worden. Der Vorfall ist aber mittlerweile aus dem Strafregister getilgt.
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