Strafverfahren nach Zugunglück der Pinzgaubahn eingestellt
Einer der beiden Verdächtigen, ein Fahrdienstleiter, ist mittlerweile verstorben, und ohne seine Aussagen sei kein Verfahren mehr möglich, sagte am Freitag die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg, Barbara Feichtinger, vor Journalisten.
Beim Zusammenstoß zweier Zuggarnituren am 2. Juli 2005 starben zwei Menschen, 35 Personen wurden verletzt. Bereits im September desselben Jahres lag der Endbericht der Unfallkommission der ÖBB vor, wonach eindeutig menschliches Versagen das Unglück verursacht habe und keinesfalls ein technisches Gebrechen. Auch das Gutachten des Gerichts-Sachverständigen Gerhard Kronreif kam zum selben Ergebnis.
Ein Lokführer war beim Zusammenstoß gestorben. Der zweite Triebwagenführer war schwer verletzt worden, bei seiner Einvernahme sagte er später aus, dass er vom Fahrdienstleiter per Sprechfunk die Fahrerlaubnis für den eingleisigen Abschnitt erhalten habe. Der Fahrdienstleiter wiederum gab zu Protokoll, er habe die Erlaubnis nur bis zum Bahnhof Bramberg erteilt (der Zusammenstoß erfolgte dann kurz nach Verlassen des Bahnhofes, Anm.). Da aber nun der Fahrdienstleiter verstorben ist, kann nicht mehr festgestellt werden, welche Aussage stimmen kann. Jedenfalls soll der inzwischen Verstorbene nach dem Unfall das Zugleitblatt weggeworfen haben. Dazu kann er aber ebenfalls nicht mehr befragt werden.
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