Grazer Altstadt soll mit eigenem Anwalt besser geschützt werden
Landeskulturreferent LHStv. Kurt Flecker (S), der den Gesetzesentwurf vorgelegt hatte zeigte sich am Mittwoch zufrieden: “Endlich kann die erhaltenswerte Bausubstanz der Landeshauptstadt Graz besser geschützt werden.” Vorkommnisse wie der “traurige Abriss des Kommod-Hauses (2003 abgebrochene Biedermeier-Objekt, Anm.)” könnten damit zukünftig verhindert werden. Der Altstadtanwalt mit seiner Beschwerdelegitimation vor dem Verwaltungsgerichtshof könnte mit höherer Rechtssicherheit auftreten.
Für die Grünen, die einigen Punkten im neuen Gesetz nicht zustimmten, kritisierte Landtagsabgeordnete Edith Zitz die zeitliche und räumliche Einschränkung der Kompetenzen des Altstadtanwaltes. Für das siebente Jahr sei zudem ein “völlig kriterienloser” Evaluierungsbericht vorgesehen.
Das Grazer Altstadterhaltungsgesetz wird am 1. Oktober in Kraft treten, danach binnen zwei Monaten der Altstadtanwalt von der Landesregierung auf Vorschlag der Stadt Graz bestellt.
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