Der Angeklagte hatte in dem Prozess gestanden, den Einjährigen in den Magen geboxt zu haben, doch habe er das Kind nicht töten wollen.
Dem Urteil zufolge schlug er auf das Baby ein, weil es nach der Videokonsole gegrapscht und ihn dadurch abgelenkt hatte. Er habe dadurch das Spiel verloren und sei so wütend gewesen, dass er den Buben mehrere Minuten lang geprügelt habe. Anschließend habe er weitergespielt, statt den weinenden Buben zu versorgen. Dieser sei an inneren Blutungen gestorben, hieß es im Autopsiebericht.
Die Verteidigung hatte auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert, da der 19-Jährige nach tagelangem Spielen mit dem Kampfvideo unzurechnungsfähig gewesen sei. Darauf hätten höchstens zwei Jahre Gefängnis gestanden.
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