NR-Wahl: Ab heute liegen Wählerverzeichnisse auf
Die Eintragung in ein Wählerverzeichnis ist Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts. Gegen eine falsche oder Nicht-Eintragung kann in den nächsten Wochen Einspruch erhoben werden – und gegen die Entscheidung der Behörden darüber ist noch eine Berufung möglich.
Die Wahlberechtigten werden in Österreich fortlaufend bei den Gemeinden in Wählerevidenzen zusammengefasst. Vor einer Wahl wird darauf basierend das Wählerverzeichnis erstellt; jeder inländische Wahlberechtigte ist in das Wählerverzeichnis des Ortes einzutragen, in dem er am Stichtag seinen Hauptwohnsitz hatte. Bis zum 28. August können Wahlberechtigte Einschau in die Wählerverzeichnisse nehmen, um festzustellen, ob sie richtig eingetragen sind. Bis zu diesem Tag können Wahlberechtigte selbst und auch andere Personen Einspruch erheben, um entweder die Streichung eines nicht Wahlberechtigten oder die Aufnahme eines Wahlberechtigten zu verlangen. Entscheiden müssen darüber die Gemeindewahlbehörden (in Wien die Bezirkswahlbehörden) bis zum 3. September.
Dagegen kann bis 6. September Berufung eingelegt werden, über die die Bezirkswahlbehörden (bzw. in Wien die Landeswahlbehörde) bis 13. September entscheiden müssen. Am Sonntag, den 14. September, werden die Wählerverzeichnisse richtig gestellt, am 15. September abgeschlossen. Danach steht die Zahl der Wahlberechtigten fest.
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