Der ARBÖ informierte am Freitag, dass Schäden an Kraftfahrzeugen nicht durch die Kaskoversicherung gedeckt sind.
“Da ein Wasserrohrbruch nicht als ‘höhere Gewalt’ gilt und auch kein elementares Naturereignis darstellt, können Wasserschäden bei der Kfz-Versicherung nicht geltend gemacht werden”, so der Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung Ralf Hasler. Geschädigte sollten sich bezüglich der Schadensabwicklung an die Rechtsabteilung der Wiener Wasserwerke wenden.
Zwei wichtige Tipps für Fahrzeuge, die länger im Wasser gestanden sind: Sollte Wasser in das Fahrzeuginnere eingedrungen sein, Teppiche und darunter liegendes Dämmmaterial gut austrocknen lassen. Ist der Wagen bis über die Räder im Wasser gestanden, darf der Motor auf keinen Fall gestartet werden. Besser das Fahrzeug zur Überprüfung in eine Fachwerkstätte abschleppen lassen, rät der ARBÖ. Ansonsten drohe ein kapitaler Motorschaden.
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