Parteien, die einen Bundeswahlvorschlag einreichen, können am dritten Mandat-Ermittlungsverfahren auf Bundesebene teilnehmen – wenn sie entweder bundesweit vier Prozent oder in einem Wahlkreis ein Direktmandat schaffen.
Die Linke tritt in Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Wien an, die TRP nur in Wien. Zwei Gruppierungen, die nur in Kärnten kandidieren, haben auf einen Bundeswahlvorschlag verzichtet: die Liste STARK und die Liste Dipl.-Ing. Karlheinz Klement. Sie werden also auf keinen Fall am dritten Ermittlungsverfahren teilnehmen, in dem in einem bundesweiten Ausgleich die in den Regionalwahlkreisen und Ländern noch nicht “verbrauchten” Mandate verteilt werden. Bei Gruppierungen, die nur in einem oder wenigen Ländern antreten, ist es aber ohnehin äußerst unwahrscheinlich, dass sie die Hürde für den Einzug in den Nationalrat nehmen.
Die im dritten Ermittlungsverfahren auf die Parteien verteilten Mandate werden mit den Kandidaten der Bundeslisten besetzt. Bei der Wahl 2006 bekamen SPÖ, ÖVP und FPÖ auf dieser Ebene je sieben, die Grünen fünf und das BZÖ vier Mandate. Aber auch weiter unten gereihte Kandidaten haben Chancen auf ein Mandat. Denn häufig scheinen Bundeskandidaten auch auf anderen Listen auf – und entscheiden sich dann für das Direkt- oder Landesmandat. Und im Fall einer Regierungsbeteiligung der Partei bekommen häufig Bundeslisten-Kandidaten Regierungsämter.
Die Bundeswahlvorschläge werden nun von der Bundeswahlbehörde im Innenministerium geprüft – ob Kandidaten in zwei Ländern doppelt aufscheinen und ob alle Genannten das passive Wahlrecht haben. Am Donnerstag werden sie in einer Sitzung der Bundeswahlbehörde abgeschlossen und am Freitag im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlicht.
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