Gerichte missachten laut Rechnungshof Datenschutz
Der Rechnungshof hat stichprobenartig überprüft, ob sich die Gerichte bei der Anordnung von Telekomüberwachungs-Maßnahmen an die gesetzlichen Vorschriften halten. Ergebnis: In 90 Prozent der Fälle wurden deutlich mehr Informationen an die Telefonfirmen übermittelt als gesetzlich erlaubt. Damit erfuhren die Telekomfirmen nicht nur die benötigten Informationen (Name und Anschluss des Betroffenen sowie Beginn und Ende der Überwachung), sondern auch den Namen des Beschuldigten und die Tat, derer er verdächtigt wurde.
In einigen Fällen wurden demnach sogar die Namen von Vertrauenspersonen und sowie eines verdeckten Ermittlers an die Firmen übermittelt, obwohl dafür besondere Geheimhaltungsbestimmungen gelten. Grund für die Datenschutzverletzungen war übrigens, dass die Gerichte die falschen Formulare verwendeten und statt der knappen “Mitwirkungsbeschlüsse” die deutlich umfangreicheren “Anordnungsbeschlüsse” an die Telekomfirmen übermittelten – was laut Rechnungshof schlicht “gesetzwidrig” war. Laut Justizministerium wurde das mittlerweile abgestellt.
Der Bericht geht aber nicht nur mit der Justiz, sondern auch mit den Telekomfirmen hart ins Gericht, denen der Rechnungshof unzureichende Mitwirkung an der Überwachung attestiert. Die gerichtlich angeordneten Maßnahmen wurden von den Betreibern nämlich nicht sofort eingeleitet, sondern nur zu Bürozeiten, wie der Rechnungshof kritisiert. Umgekehrt erfolgte in einigen Fällen auch eine am Freitag angeordnete Beendigung der Telefonüberwachung erst am Montag – das Wochenende über wurden die Gespräche also ohne richterliche Genehmigung abgehört.
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