Die Frau habe ihn damals gebeten, dabei zu sein, wenn sie sich zwei Spritzen setze. Dann habe er ihr eine dritte Spritze verabreicht. Er habe dafür nichts verlangt, die Frau habe ihm aber ein Kuvert mit 27.000 Euro übergeben. Die Staatsanwaltschaft sieht hingegen nicht den Tatbestand “Tötung auf Verlangen” verwirklicht, sondern Mord: Sie stützt sich auf ein Gutachten, wonach zur Tatzeit eine freie Willensbildung der Frau wegen ihrer (psychischen) Krankheiten aufgehoben war. Das müsse Wihan als ihr langjähriger Arzt bemerkt haben. Ihm sei bewusst gewesen, dass er durch die Injektionen ihren Tod herbeiführte.
Wihan saß im September 2006 rund drei Wochen in Untersuchungshaft, seither wartet er in Freiheit auf den Prozess. Dieser ist für drei Tage (heute, 16. Oktober und 16. Dezember) anberaumt.
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