Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig durfte nachträglich keine Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Die Staatsanwaltschaft hatte diese zwar beantragt, scheiterte jedoch wegen eines Formfehlers.
Der Mann war im Juli 2004 zu fünf Jahren Haft wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kleinkindes verurteilt worden. Zwei Gutachter hatten den Täter als nicht therapierbar eingestuft.
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