Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz erhielt der 20-jährige Erstangeklagte eine nicht rechtskräftige Zusatzfreiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Der 21-jährige Zweitangeklagte wurde rechtskräftig freigesprochen.
Den Schuldspruch für den Erstangeklagten trafen die acht Geschworenen einstimmig. Die Zusatzfreiheitsstrafe erfolgte unter Bedachtnahme auf ein Urteil von vier Monaten bedingt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft gaben keine Erklärung ab.
Der Freispruch für den Zweitangeklagten erfolgte knapp: Vier Laienrichter stimmten für einen Schuldspruch, vier dagegen. In diesem Fall überwiegen die Gegenstimmen.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.