Die Höhe der kommunalen Abfallgebühren wird in Vorarlberg von den einzelnen Gemeinden festgelegt. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei das für die Abfallbehandlung zu bezahlende Entgelt. Dieses wird vom Anlagenbetreiber im Einvernehmen mit dem Umweltverband und der Wirtschaftskammer berechnet, wobei das Land den Tarif eingehend auf seine Angemessenheit prüft. Landesrat Egger: “Dank laufender Optimierungen und einer hohen Kostensensibilität aller Beteiligten kann der Tarif für die Abfallbehandlung seit 2007 stabil gehalten werden”. Damit wurde auch eine wesentliche Voraussetzung für konstante Abfallgebühren in den Kommunen geschaffen, so Landesrat Egger.
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