Zwischen 1990 und 2000 litten 22 Prozent der Menschen, die sich in Zürich von der Sterbehilfeorganisation Exit Deutsche Schweiz in den Tod begleiten liessen, nicht an einer tödlichen Krankheit. Dieser Anteil stieg in der Periode von 2001 bis 2004 auf 33 Prozent, wie der Nationalfonds am Dienstag mitteilte.
Bei Dignitas betrug der Anteil nicht tödlich Kranker im selben Zeitraum 21 Prozent. Vergleichszahlen aus den 90er Jahren lagen den Forschern der Universität Zürich und der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) für Dignitas nicht vor.
Bei den nicht tödlich Kranken handle es sich meist um alte Menschen mit Krankheiten wie rheumatische Beschwerden oder Schmerzsyndromen, sagte die Soziologin Susanne Fischer. Lebensmüdigkeit und ein allgemein schlechter Gesundheitszustand nehme also bei älteren Menschen als Motiv zu, sterben zu wollen.
Die Studie zeigt deutliche Unterschiede zwischen Exit und Dignitas. Das Durchschnittsalter der Dignitas-Patienten war mit 65 Jahren deutlich tiefer als bei Exit (77 Jahre). Die Forscher erklären dies damit, dass Dignitas vor allem ausländische Patienten in den Tod begleitet (91 Prozent), während Exit dies kaum tut (2001 bis 2004: 3 Prozent).
Sterbewillige aus dem Ausland müssten genügend fit sein, um noch in die Schweiz reisen zu können, sagte der Arzt und Medizinethiker Georg Bosshard, der die Studie leitete. Suizidbeihilfe ist in den meisten europäischen Ländern verboten.
Bei beiden Organisationen nahmen in den vergangenen Jahren deutlich mehr Frauen als Männer die Sterbehilfe in Anspruch. 2001 bis 2004 waren 64 Prozent der Dignitas-Patienten Frauen, bei Exit betrug der Anteil 65 Prozent. In den 90er Jahren war die Verteilung bei Exit noch ausgeglichen gewesen.
Ein Faktor für den Unterschied könnte laut den Forschern sein, dass Frauen eine höhere Lebenserwartung haben als Männer: Sehr alte Menschen hätten oft mit dem Leben abgeschlossen. Zudem sei aus Suizidstatistiken bekannt, dass sich Männer häufiger selber umbringen – lebensmüde Frauen könnten sich dagegen eher an eine Sterbehilfeorganisationen wenden.
Die Forscher untersuchten die vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich abgeklärten Fälle von Suizidbeihilfe. Diese ist meldungspflichtig und jeder Fall wird durch die Untersuchungsbehörden geprüft. Für 2001 bis 2004 umfasst die Studie fast alle Fälle von Dignitas und etwa ein Drittel jener von Exit Deutsche Schweiz.
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