Die heute 20 und 19 Jahre alte Frauen waren vor neun Jahren von einer Schule in der Normandie ausgeschlossen worden, weil sie aus religiösen Gründen ihr Kopftuch auch während des Sportunterrichts nicht ablegen wollten.
Der Ausschluss von der Schule sei eine angemessene Maßnahme, befanden die Straßburger Richter in ihrem Urteil am Donnerstag. Die Frauen hätten sich geweigert, die Regeln der Schule über Religionsfreiheit zu befolgen und konnten ihre Schulbildung über Fernunterricht fortsetzen. Die Religionsfreiheit der jungen Frauen ende dort, wo das Prinzip der Religionsfreiheit an den Schulen beginne, hieß es in der Urteilsbegründung.
Der französische Staat habe somit weder die Freiheit der Meinung noch der Religion verletzt. Das seit 2004 geltende Verbot, auffällige religiöse Symbole wie muslimische Kopftücher, große christliche Kreuze oder jüdische Kippas zu tragen, hatte damals eine heftige Diskussion und Empörung ausgelöst und wird heute weitgehend befolgt, zum Teil werden Kopftücher aber auch geduldet.
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