Derzeit sehe er aber keine “zureichende Chance”, ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zum Erfolg zu bringen.
Das erste Verbotsverfahren gegen die rechtsextremistische Partei war 2002 in Karlsruhe (Sitz des Verfassungsgerichtshofes, Anm.) auch daran gescheitert, dass die Verfassungsschutzämter zu viele V-Leute in hohen Gremien der NPD hatten. Die deutsche Bundesregierung ist aber offenbar auch heute der Überzeugung, dass eine Beobachtung der NPD ohne V-Leute in der Organisation nicht ausreicht.
Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte am Donnerstag nach ihrem Gespräch mit den Ministerpräsidenten erklärt, ein zweites Scheitern vor dem Verfassungsgericht wäre “das Schlimmste, was passieren könnte”.
Mit Blick auf den Mordversuch an dem Passauer Polizeidirektor Alois Mannichl riet Schäuble dazu, Schlussfolgerungen über die Hintergründe der Täter nicht aufgrund von Spekulationen zu ziehen. Bisher seien die Täter und ihre Motive nicht bekannt. Die Debatte über ein neues NPD-Verbotsversuch war nach dem mutmaßlich von einem Neonazi verübten Attentat wieder in Gang gekommen.
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