Josef F. hatte in Amstetten seine Tochter 24 Jahre in einem Keller gefangen gehalten, missbraucht und mit ihr sieben Kinder gezeugt. Die Ehefrau des 73-Jährigen hatte vom “News”-Verlag für mehrere in den Magazinen “News” und “Woman” erschienene Artikel wegen Verletzung ihres höchstpersönlichen Lebensbereichs eine Entschädigung von insgesamt 260.000 Euro verlangt.
Richterin Bettina Körber sah bei drei der inkriminierten Artikel Tatbestandsmäßigkeit gegeben, die dafür zugesprochene Entschädigung von insgesamt 11.000 Euro fiel allerdings eher bescheiden aus. Gerald Ganzger, der Rechtsvertreter von “News”, meldete dessen ungeachtet volle Berufung gegen das Urteil an.
Die Ehefrau von Josef F. hatte in Bezug auf “News” für vier behauptete Rechtsverletzungen mit je 20.000 Euro den im Mediengesetz vorgesehenen Maximalbetrag für die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs eingeklagt. Bei “Woman” ortete sie neun Rechtsverletzungen, für die sie ebenfalls je 20.000 Euro wollte.
Die Richterin sprach der Klägerin für einen “News”-Bericht, der sich unter anderem mit ihrer Jugend auseinandersetzte, 4.000 Euro zu. Dieser habe “Detailschilderungen aus dem Familienleben” enthalten, “die lediglich die Sensationslust des Lesers befriedigen sollten”. Gewisse Formulierungen seien darauf gerichtet gewesen, die Frau öffentlich bloßzustellen, befand die Richterin.
Für zwei “Woman”-Artikel gab es je 3.500 Euro, weil diese einerseits “zu reißerisch aufgemacht” bzw. “keine sachliche Berichterstattung” waren, wie Körber feststellte. Es wäre vielmehr “die psychische Befindlichkeit der Ehefrau ausgebreitet” worden.
Abgewiesen wurde ein Entschädigungsbegehren, das sich auf Veröffentlichungen aus dem psychiatrischen Gutachten über Josef F. gerichtet hatte, der sich Mitte März unter anderem wegen Mordes vor Geschworenen in St. Pölten zu verantworten haben wird.
Die Ehefrau von Josef F. hat eine Reihe von Medienunternehmen wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsschutzes geklagt. Bereits morgen, Freitag, werden im Wiener Straflandesgericht Veröffentlichungen im deutschen Nachrichtenmagazin “Spiegel” und auf “Spiegel Online” behandelt. Auch die “Neue Kronenzeitung” soll dem Vernehmen nach eine Klage erhalten haben.
Auf die Frage der APA, wie viele Medien Entschädigung leisten sollen, antwortete Martina Gaspar, die Anwältin der Ehefrau, am Donnerstag ausweichend: Man sei “zurückhaltend” vorgegangen und habe nur die gravierendsten Verstöße eingeklagt. Wie viele Klagen konkret anhängig sind, wollte Gaspar nicht sagen.
Die Amstettener Anwältin betonte allerdings, lediglich die Ehefrau und nicht die Kinder von Josef F. medienrechtlich zu vertreten. Dem Vernehmen nach sollen auch die Kinder zahlreiche Klagen in die Wege geleitet haben. Bei Fragen in diese Richtung ersuchte Gaspar darum, diese an den Opfer-Anwalt Christoph Herbst zu richten. Dieser war für die APA vorerst nicht erreichbar.
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