Der Kompromiss war mit den EU-Staaten bereits im Vorfeld ausverhandelt worden.
Wenn es sich dabei um schützenswertes geistiges Eigentum der Erzeuger handelt, können Ausnahmen für Bestandteile gemacht werden, wenn deren Gewichtsanteil weniger als 2 Prozent beträgt, erklärte die ÖVP-Europaabgeordnete Agnes Schierhuber, die Mitglied im Agrarausschuss des Parlaments ist. Aber auch dann könne der Verbraucher nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung die genauen Bestandteile erfahren. Mit der Überarbeitung des EU-Futtermittelrechts werde “die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Futtermittelindustrie gestärkt”.
Der deutsche Grün-Abgeordnete Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf betonte, durch mehr Transparenz und eine damit verbundene erhöhte Kontrolldichte könne die EU erreichen, dass Betrug in diesem Bereich wirtschaftlich wesentlich unattraktiver wird. “Zudem können Betrugsfälle schneller aufgedeckt sowie von Kontaminationen betroffene Chargen besser zurückverfolgt werden. Damit haben wir für die Lebensmittelsicherheit einen Sieg errungen.”
Nach Angaben des Abgeordneten hat das Strafgericht von Gent am vergangenen Montag nach zehn Jahren ein Urteil über die Beimischung von Maschinenölen in Futtermittel gefällt, die 1999 dazu geführt hatte, dass Fleisch und Eier aus Belgien mit Dioxin verseucht waren. Das Urteil sei mit ein bis zwei Jahren Haft mit Bewährung schwach ausgefallen, “obwohl hier eindeutig kriminelle Energie im Spiel war”.
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