Die Budapester Polizei erkärte, dass es sich angesichts Kleidung und Figur der Toten um die französische Studentin handeln könnte. Die Polizei strengte DNA- und weitere Expertenuntersuchungen an, um die Leiche zu identifizieren und zu ermitteln, ob die Person Opfer eines Unfalls oder eines Verbrechens wurde.
Ophelie Bretnacher hatte im Rahmen des Erasmus-Austauschprogramms in der ungarischen Hauptstadt studiert und wurde zuletzt in der Nacht auf den 4. Dezember gesehen, als sie eine Diskothek in Budapest verließ. Die ungarischen Behörden gingen zunächst von einem Selbstmord aus, woran die in Wien wohnhaften Eltern der 22-Jährigen allerdings nicht glauben wollen. Sie erstatteten in Paris und Budapest Anzeige wegen Entführung. Diese wurde von den ungarischen Behörden jedoch abgelehnt.
Der Vater des Mädchens warf den ungarischen Polizeibehörden zahlreiche Nachlässigkeiten bei den Ermittlungen vor und entschloss sich, in dem von ihm begonnenen Verfahren wegen Entführung als ziviler Nebenkläger aufzutreten. Insbesondere warf er der Polizei vor, der Liste der Handy-Anrufe nicht nachgegangen zu sein, die Ophelie in der Nacht ihres Verschwindens geführt hatte. In Paris wurde in der Affäre ein Untersuchungsrichter mit den Ermittlungen befasst.
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