Sowohl bei den Altfällen, wo ein Beirat eingebunden ist, als auch bei jenen, wo humanitäre Aspekte berücksichtigt werden. Korun bezeichnete den Gesetzesentwurf als “katastrophal”, die vorhandene Bleiberechtsproblematik werde nicht gelöst.
“Das Chaos wird weitergehen, das Bleiberecht bleibt auf der Strecke”, kritisierte Korun, die sich noch Änderungen des Gesetzes erhofft. Problematisch allein sei schon, dass Bleiberechtsfälle in “zwei ungleiche Gruppen” geteilt würden. Die Empfehlung eines im Innenministerium vorgesehenen Beirats für Altfälle sei “völlig unverbindlich”, eine Berufung sei zudem nicht vorgesehen. Bei der zweiten Gruppe der neuen Fälle stößt sich die grüne Menschenrechtssprecherin daran, dass das Ministerium bereits erteiltes Bleiberecht für nichtig erklären könne.
Korun befürchtet auch eine “Illegalisierungswelle”, die bei bereits seit langem in Österreich aufhältigen Personen anrollen könnte. Sollte verabsäumt werden, einen Verlängerungsantrag einzubringen, würden diese wie Neuzuwanderer behandelt und könnten so nach vielen Jahren Aufenthalt in Österreich ausgewiesen werden.
Der grüne Gesetzesvorschlag, der auch beim kommenden Innenausschuss behandelt werden soll: Wer sich mehr als drei Jahre unverschuldet im Asylverfahren befindet und zudem unbescholten ist, erhält die Möglichkeit, auf eine Niederlassungsbewilligung “umzusteigen”.
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