Bewerbungen können bis Dienstag, 31. März 2009 eingereicht werden.
Der Förderungspreis ist mit 8.000 Euro dotiert. Er wird Künstlerinnen und Künstlern zuerkannt, die in den genannten Gebieten tätig sind und deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnliche innovative Komponente auszeichnet. Teilnahmeberechtigt sind österreichische bzw. seit mindestens drei Jahren in Österreich lebende Künstlerinnen und Künstler.
Für nähere Informationen siehe www.bmukk.gv.at
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