Die Bäckerei-Kette hatte den beiden daraufhin fristlos gekündigt. Nachdem eine gütliche Einigung gescheitert ist, klagen die entlassenen Mitarbeiter nun vor dem Arbeitsgericht. Vor knapp zwei Wochen hatte das Berliner Landesarbeitsgericht die fristlose Kündigung einer Frau für rechtmäßig erklärt, die zwei Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll.
Der Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten in der Region Dortmund, Manfred Sträter, verteidigt die Bäcker: “Hier kann man überhaupt nicht von Diebstahl reden.” Die Männer hätten den Brotbelag mit selbst gekauften Brötchen während der Produktion lediglich abgeschmeckt, als der Geschäftsleiter in der Backstube erschien. Die Gewerkschaft vertritt vor Gericht einen der gekündigten Mitarbeiter (26), der gleichzeitig Betriebsratsmitglied war. Darin sieht Sträter den eigentlichen Grund der Entlassung. Er wirft der Firma vor, “die Betriebsräte entsorgen” zu wollen.
Die Bäckerei räumt in einer Mitteilung ein, dass es sich bei der Entlassung wegen eines Brotbelags um eine “unpopuläre Entscheidung” handle, die aber im Sinne einer “Gleichbehandlung aller 300 Mitarbeiter” notwendig gewesen sei. Die Firma betont, dass die Entscheidung gemeinsam mit dem Betriebsrat getroffen worden sei.
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